
Farbanatomie
Die exakte Wertungsfarbe für diese Flaggenfarben Karte.
- HEX
#FFCC00
- RGB
- 255, 204, 0
- HSB
- 48°, 100%, 100%
- HSL
- 48°, 100%, 50%
Nahe Farbtöne zum Vergleichen
#FFEE00#FFAA00#FFD21F#FFCC00#DBAF00Warum diese Farbe zählt
Der untere Streifen der deutschen Flagge birgt gleich zwei Fallstricke. Bezeichnet man ihn schlicht als Gelb, erscheint er in der Erinnerung leicht zitronengelb; nimmt man die verfassungsrechtliche Bezeichnung gold zu wörtlich, landet man bei Senf- oder Metalltönen. Die Zielfarbe entspricht keinem der beiden Extreme. #FFCC00 ist ein warmes, auf dem Bildschirm leuchtendes Goldgelb. Sättigung und Helligkeit sind maximal; der Farbton ist gegenüber reinem Gelb bereits um zwölf Grad in Richtung Orange verschoben.
Vor der Trikolore kam die Burschenschaftsfahne
Eine verbreitete Ursprungserzählung führt die Farben auf die schwarzen Uniformen, roten Paspeln und goldfarbenen Messingknöpfe des Lützowschen Freikorps zurück. Der Bundestag weist allerdings darauf hin, dass sich die Herkunft der Farben nicht abschließend belegen lässt. Besser belegt ist die 1816 entstandene Fahne der Jenaer Burschenschaft, die beim Wartburgfest am 18. Oktober 1817 mitgeführt wurde. Sie entsprach nicht der heutigen Flagge, sondern zeigte drei Streifen in der Folge Rot-Schwarz-Rot sowie goldene Eichenblätter. Der Bundestag räumt zudem mit einem weiteren Mythos auf: Nationale Bedeutung erhielten die Farben auch deshalb, weil man irrtümlich glaubte, sie hätten zum alten Deutschen Reich gehört.
Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
Grundgesetz, Artikel 22(2)
Von Protestfarben zu Staatsfarben
Schwarz-Rot-Gold prägte das Hambacher Fest 1832; eine erhaltene Fahne trug die Aufschrift Deutschlands Wiedergeburt. 1848 erklärten der Frankfurter Bundestag und die Nationalversammlung Schwarz-Rot-Gold zu den Farben des Deutschen Bundes und des geplanten Deutschen Reiches. Nach der schwarz-weiß-roten Kaiserzeit kehrte die Farbkombination 1919 mit der Weimarer Republik zurück. Der Parlamentarische Rat führte sie 1949 mit nur einer Gegenstimme wieder ein; am 3. Oktober 1990 wurde sie zur Flagge des wiedervereinigten Deutschlands.
Gold ist ein Rechtsbegriff, kein Metalleffekt
Im Wortlaut von Artikel 22 heißt es gold. Die Flaggenanordnung von 1996 bezeichnet den unteren Streifen als goldfarben, legt drei gleich breite Streifen und das Verhältnis 3:5 fest, nennt aber keinen RGB-Wert. Die Bundeszentrale für politische Bildung erläutert, dass das heraldische Metall Gold in der Praxis als Gelb dargestellt wird, ebenso wie Silber als Weiß. Im Corporate Design der Bundesregierung ist der Nationalfarbe Gold der Farbwert #FFCC00 (RGB 255/204/0) zugeordnet. Dabei handelt es sich um eine amtliche digitale Farbreferenz für die Kommunikation des Bundes und nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Färberezeptur für jede Stoffflagge.
Ein Gelb bei maximaler Sättigung und Helligkeit
#FFCC00 entspricht HSB(48°, 100%, 100%). Reines Gelb liegt bei 60°; Deutschlands Gold ist also um zwölf Grad in Richtung Orange verschoben und wirkt entsprechend wärmer. Sein Blaukanal steht bei null; der Grünkanal liegt 51 Punkte unter dem Rotkanal. Sättigung und Helligkeit sind bereits maximal. Die Bezeichnung gold verleitet dazu, die Farbe abzudunkeln oder zu entsättigen; die pauschale Vorstellung von „Flaggengelb“ verschiebt den Farbton dagegen wieder in Richtung Zitronengelb. Gesucht ist ein flächiges, leuchtendes Warmgelb – ohne Metalleffekt und frei von Senf- oder Bernsteintönen.
Deutschlands Gold im Vergleich mit benachbarten Gelbtönen
#FFCC00Unterer Streifen der deutschen Flagge – warmes Goldgelb#FECB00Schwedens Kreuz – beinahe ein Zwilling#FFE800Oberer Streifen Kolumbiens – kühler und näher am reinen Gelb#FF9933Indiens Safran – orangefarbener und weniger gesättigtAuf einen Blick
- Zielfarbe
#FFCC00· RGB 255/204/0 · HSB 48°/100%/100% – 12° wärmer als reines Gelb - Amtlicher WortlautIm Grundgesetz heißt es gold; das Corporate Design des Bundes ordnet Gold
#FFCC00zu - Erste politische FormDie rot-schwarz-rote Jenaer Fahne von 1816 mit goldenen Eichenblättern wurde am 18. Oktober 1817 auf der Wartburg getragen
- StaatsfarbeAmtlich 1848 · wieder eingeführt 1919 und 1949 · seit dem 3. Oktober 1990 Flagge des wiedervereinigten Deutschlands
- WirkungEinheit · Freiheit · demokratische Tradition · intensiv leuchtendes, warmes Goldgelb



